Ausländische Aussteller haben unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen: - Mitgliedsländer der Europäischen Union: wenden Sie sich an die Generaldirektion Steuern, Zentrum für Gebietsfremde, 9 rue d'Uzès - 75084 PARIS Cedex 02 (Frankreich) . Legen Sie die Originale der erhaltenen Rechnungen vor und bescheinigen Sie den Anträgen, dass sie keine steuerpflichtigen Transaktionen in Frankreich durchführen. - Länder außerhalb der Europäischen Union: Sie müssen einen Steuervertreter in Frankreich benennen, um diese Formalitäten zu erledigen.